RECHTLICHES · CALLER EDUCATION SCHOOL
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Seminare, Schulungen und Veranstaltungen der School of Caller Education and Leadership Development.
Stand: 2. November 2026 · PDF-Download, 7 Seiten · 34 KB
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§ 1 Veranstalter und Geltungsbereich · § 2 Anmeldung und Vertragsschluss · § 3 Leistungsumfang · § 4 Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen · § 5 Rücktritt und Stornierung durch Teilnehmende · § 6 Absage oder Änderung durch die Caller School · § 7 Unterkunft und Verpflegung · § 8 Widerrufsrecht bei Verbrauchern · § 9 Pflichten der Teilnehmenden · § 10 Schulungsunterlagen und Urheberrecht · § 11 Foto-, Video- und Tonaufnahmen · § 12 Haftung · § 13 Datenschutz · § 14 Verbraucherstreitbeilegung · § 15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand · § 16 Schlussbestimmungen
§ 1 Veranstalter und Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme an Seminaren, Schulungen, Workshops und sonstigen Veranstaltungen der School of Caller Education and Leadership Development, nachfolgend „Caller School“ genannt.
Veranstalterin ist:
Angelika Kromer
School of Caller Education and Leadership Development
Blumenstraße 2
74366 Kirchheim
Deutschland
Telefon: +49 7143 89 12 66
E-Mail: angelika@callerschool.eu
Website: https://www.callerschool.eu
(2) Die AGB gelten für sämtliche von der Caller School angebotenen Veranstaltungen, soweit nicht für eine bestimmte Veranstaltung ausdrücklich abweichende Bedingungen vereinbart werden.
(3) Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Ergänzende Vereinbarungen können insbesondere per E-Mail getroffen werden.
(4) Für Leistungen Dritter, insbesondere Unterkunft und gegebenenfalls gesonderte Verpflegung, gelten die jeweiligen Vertragsbedingungen der betreffenden Leistungserbringer.
§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss
(1) Die Anmeldung zu einer Veranstaltung erfolgt grundsätzlich über das Online-Anmeldeformular auf callerschool.eu. In Ausnahmefällen kann eine Anmeldung auch per E-Mail erfolgen, sofern die Caller School dies ausdrücklich anbietet.
(2) Die Anmeldung stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Teilnahmevertrags dar. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Caller School die Teilnahme ausdrücklich bestätigt. Eine lediglich automatisierte Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar, sofern sie nicht ausdrücklich eine verbindliche Teilnahmebestätigung enthält.
(3) Die Teilnehmerzahl kann begrenzt sein. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs beziehungsweise der verbindlichen Bestätigung berücksichtigt.
(4) Ist eine Veranstaltung ausgebucht, kann die Caller School eine Warteliste führen. Die Aufnahme in die Warteliste begründet keinen Anspruch auf einen Teilnahmeplatz. Ein Teilnahmevertrag entsteht erst durch ausdrückliche Bestätigung eines verfügbaren Platzes.
(5) Die Teilnehmenden sind verpflichtet, bei der Anmeldung zutreffende Angaben zu machen und Änderungen ihrer Kontaktdaten zeitnah mitzuteilen.
(6) Die verbindliche Reservierung eines Teilnahmeplatzes kann vom fristgerechten Eingang einer in der Veranstaltungsbeschreibung ausgewiesenen Anzahlung abhängig gemacht werden.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Art, Inhalt, Dauer, Veranstaltungsort und Teilnahmegebühren ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der Anmeldung veröffentlichten Veranstaltungsbeschreibung und der Buchungsbestätigung.
(2) Die Caller School bietet insbesondere Aus- und Fortbildungsveranstaltungen für Square Dance Caller unterschiedlicher Erfahrungsstufen an. Die Veranstaltungen können theoretische Unterrichtseinheiten, praktische Übungen, individuelle Rückmeldungen und weitere Schulungsbestandteile umfassen.
(3) Die Caller School kann zur Durchführung der Veranstaltungen eigene Coaches sowie Gastcoaches einsetzen.
(4) Änderungen einzelner Programmpunkte, zeitlicher Abläufe oder des eingesetzten Lehrpersonals sind zulässig, soweit hierfür sachliche Gründe bestehen, die Änderungen zumutbar sind und der wesentliche Charakter sowie das vereinbarte Ausbildungsziel der Veranstaltung erhalten bleiben.
(5) Ein bestimmter persönlicher oder beruflicher Schulungserfolg kann nicht garantiert werden. Die Caller School verpflichtet sich jedoch zur vertragsgemäßen Durchführung der vereinbarten Schulungsleistungen.
(6) Unterkunft, An- und Abreise sowie zusätzliche Verpflegung sind grundsätzlich nicht Bestandteil der Teilnahmegebühr, sofern diese Leistungen nicht ausdrücklich als enthalten ausgewiesen werden.
§ 4 Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die bei der Anmeldung ausgewiesenen Teilnahmegebühren in Euro. Die jeweilige Veranstaltungsbeschreibung informiert über enthaltene Leistungen, zusätzliche Kosten und gegebenenfalls gesondert buchbare Leistungen.
(2) Für die verbindliche Teilnahme kann eine Anzahlung verlangt werden. Deren Höhe wird bei der jeweiligen Veranstaltung und in der Buchungsbestätigung angegeben.
Bei den regulären Caller Schools beträgt die Anzahlung derzeit grundsätzlich:
- 100 € für Caller
- 40 € für Tänzer beziehungsweise Angels
Für Partner und andere Teilnahmearten gilt die jeweils ausdrücklich angegebene Anzahlung. Eine Anzahlung wird auf die geschuldete Teilnahmegebühr angerechnet.
(3) Die Anzahlung ist innerhalb der in der Buchungsbestätigung angegebenen Frist zu überweisen.
(4) Der verbleibende Restbetrag wird nach Erhalt der entsprechenden Rechnung und Zahlungsinformation fällig. Bei mehrtägigen Caller Schools erfolgt die Anforderung des Restbetrags üblicherweise etwa sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Der konkrete Zahlungstermin wird in der Rechnung angegeben.
(5) Die Zahlung erfolgt grundsätzlich durch Banküberweisung auf das in der Zahlungsinformation beziehungsweise Rechnung angegebene Konto.
(6) Erfolgt eine fällige Zahlung trotz Zahlungserinnerung und angemessener Nachfrist nicht, kann die Caller School im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen vom Teilnahmevertrag zurücktreten und den Teilnahmeplatz anderweitig vergeben.
(7) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(8) Eine nur teilweise oder verspätete Teilnahme begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf anteilige Erstattung der Teilnahmegebühr, soweit die Caller School die vereinbarten Leistungen vertragsgemäß bereitgestellt hat. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 5 Rücktritt und Stornierung durch Teilnehmende
5.1 Reguläre Seminare und Caller Schools
(1) Eine Stornierung ist jederzeit in Textform, insbesondere per E-Mail an angelika@callerschool.eu, möglich.
Maßgeblich für die Berechnung der Stornierungsfrist ist der Eingang der Stornierung bei der Caller School.
(2) Bei einem Rücktritt gelten folgende pauschalierte Stornogebühren, bezogen auf die vereinbarte Teilnahmegebühr:
| Zeitpunkt der Stornierung | Stornogebühr |
|---|---|
| Mindestens 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn | Kostenfrei |
| 59 bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn | 25 % |
| 29 bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn | 50 % |
| Ab 6 Tagen vor Veranstaltungsbeginn | 100 % |
| Nichterscheinen ohne Stornierung | 100 % |
Der Tag des Veranstaltungsbeginns wird bei der Berechnung nicht mitgezählt.
(3) Den Teilnehmenden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass der Caller School kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die jeweilige Pauschale entstanden ist.
Die Caller School berücksichtigt bei der Berechnung insbesondere ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Vergabe des Teilnahmeplatzes. Eine höhere Entschädigung kann nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und gegen entsprechenden Nachweis geltend gemacht werden.
(4) Bereits geleistete Zahlungen werden auf gegebenenfalls geschuldete Stornogebühren angerechnet. Überzahlungen werden zurückerstattet.
(5) Die vorstehenden Stornierungsregelungen betreffen ausschließlich die Leistungen der Caller School. Für gesondert vermittelte Unterkunfts- und Verpflegungsleistungen können andere Stornobedingungen gelten.
(6) Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.
5.2 Ersatzteilnehmer
(1) Teilnehmende können vor Veranstaltungsbeginn einen geeigneten Ersatzteilnehmer benennen.
(2) Die Caller School wird einer Übertragung der Teilnahme grundsätzlich zustimmen, sofern der Ersatzteilnehmer die erforderlichen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und keine berechtigten organisatorischen Gründe entgegenstehen.
(3) Wird der Teilnahmeplatz vollständig durch einen Ersatzteilnehmer übernommen, fallen für die ursprüngliche Teilnahme grundsätzlich keine Stornogebühren an. Tatsächlich entstandene, nachweisbare zusätzliche Kosten können im gesetzlich zulässigen Umfang berechnet werden.
(4) Eine bereits organisierte Unterkunft muss gegebenenfalls gesondert mit dem jeweiligen Unterkunftsbetrieb umgebucht werden.
5.3 Individuell vereinbarte Gruppen- und Inhouse-Schulungen
(1) Für gesondert vereinbarte Gruppen- oder Inhouse-Schulungen gelten, sofern nichts anderes vereinbart wurde, folgende Stornobedingungen:
- Mindestens 60 Tage vor Beginn: kostenfrei
- 59 bis 7 Tage vor Beginn: 50 % der vereinbarten Schulungsgebühr
- Ab 6 Tagen vor Beginn oder bei Nichtdurchführung aus Gründen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers: 100 % der vereinbarten Schulungsgebühr
(2) Zusätzlich können nachweislich bereits entstandene, nicht mehr vermeidbare Fremdkosten berücksichtigt werden, soweit diese ausdrücklich vereinbart wurden und nicht bereits durch die Stornopauschale abgedeckt sind.
(3) Auch hier bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(4) Gesetzliche Kündigungs- und Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
§ 6 Absage oder Änderung durch die Caller School
(1) Die Caller School kann eine Veranstaltung aus wichtigem sachlichem Grund absagen, insbesondere bei:
- Nichterreichen einer erforderlichen Mindestteilnehmerzahl, soweit diese vorgesehen und mitgeteilt wurde
- Kurzfristigem Ausfall wesentlicher Coaches ohne zumutbare Ersatzmöglichkeit
- Schwerwiegenden organisatorischen oder technischen Hindernissen
- Höherer Gewalt oder behördlichen Anordnungen, die eine Durchführung unmöglich machen oder erheblich beeinträchtigen
(2) Die Teilnehmenden werden über eine Absage unverzüglich informiert.
(3) Im Fall einer vollständigen Absage werden bereits an die Caller School gezahlte Teilnahmegebühren einschließlich Anzahlungen vollständig erstattet.
(4) Die Caller School kann alternativ die Teilnahme an einer anderen geeigneten Veranstaltung oder zu einem anderen Termin anbieten. Eine Umbuchung erfolgt nur mit Zustimmung der betroffenen Teilnehmenden.
(5) Bei wesentlichen Änderungen des Veranstaltungsortes, des Termins oder des Leistungsumfangs stehen den Teilnehmenden die gesetzlichen Rechte zu. Ist eine wesentliche Änderung nicht zumutbar und wird eine angebotene Alternative nicht angenommen, werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstattet, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
(6) Weitergehende gesetzliche Ansprüche, insbesondere bei von der Caller School zu vertretenden Pflichtverletzungen, bleiben unberührt.
§ 7 Unterkunft und Verpflegung
(1) Soweit bei einer Veranstaltung Unterkunft oder Verpflegung angeboten beziehungsweise organisiert werden, übernimmt die Caller School grundsätzlich lediglich die organisatorische Vermittlung und Koordination dieser Leistungen.
(2) Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, kommt ein gesondertes Vertragsverhältnis über die Unterkunft zwischen dem jeweiligen Teilnehmer und dem Unterkunftsbetrieb zustande.
(3) Die Caller School kann Zimmerwünsche und erforderliche Buchungsangaben entgegennehmen und an den Unterkunftsbetrieb weiterleiten. Die Buchung kann aus organisatorischen Gründen zentral über die Caller School koordiniert werden.
(4) Die Abrechnung der Unterkunftsleistungen erfolgt grundsätzlich direkt zwischen dem Unterkunftsbetrieb und den Teilnehmenden.
(5) Für Unterkunfts- und gesonderte Verpflegungsleistungen gelten die Bedingungen, Preise, Zahlungs- und Stornierungsregelungen des jeweiligen Leistungserbringers, die den Teilnehmenden vor Abschluss der entsprechenden Buchung zugänglich gemacht werden.
(6) Die Caller School übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit bestimmter Zimmerkategorien oder die Erfüllung unverbindlicher Zimmerwünsche.
(7) Eine Stornierung der Teilnahme an der Caller School führt nicht automatisch zur kostenfreien Stornierung eines gesonderten Unterkunftsvertrags. Die entsprechenden Regelungen des Unterkunftsbetriebs sind zu beachten.
(8) Gesetzliche Ansprüche gegenüber der Caller School aus einer fehlerhaften Vermittlung sowie zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.
§ 8 Widerrufsrecht bei Verbrauchern
(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der §§ 312g und 355 BGB zu, sofern keine gesetzliche Ausnahme eingreift.
(2) Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht für Verträge über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn für die Leistung ein bestimmter Termin oder Zeitraum vorgesehen ist.
Soweit die gebuchte Caller School oder Veranstaltung unter diese gesetzliche Ausnahme fällt, besteht daher kein gesetzliches Widerrufsrecht.
(3) Für Veranstaltungen, die nicht unter diese Ausnahme fallen, bleiben gesetzliche Widerrufsrechte uneingeschränkt bestehen. In diesen Fällen erfolgt eine gesonderte gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung vor Vertragsschluss.
(4) Die unabhängig von einem etwaigen gesetzlichen Widerrufsrecht vereinbarten Stornierungsmöglichkeiten nach § 5 bleiben bestehen.
§ 9 Pflichten der Teilnehmenden
(1) Die Teilnehmenden verpflichten sich zu einem respektvollen Umgang mit anderen Teilnehmenden, Coaches und beteiligten Personen.
(2) Die Hausordnungen der jeweiligen Veranstaltungs- und Unterkunftsstätten sind einzuhalten.
(3) Bei erheblichen Störungen des Veranstaltungsablaufs, Gefährdung anderer Personen oder schwerwiegenden Pflichtverletzungen kann die Caller School nach vorheriger angemessener Abmahnung, soweit diese nicht entbehrlich ist, die weitere Teilnahme aus wichtigem Grund untersagen.
(4) Gesetzliche Ansprüche der Beteiligten, einschließlich einer gegebenenfalls erforderlichen Abrechnung ersparter Aufwendungen, bleiben unberührt.
§ 10 Schulungsunterlagen und Urheberrecht
(1) Die im Rahmen der Veranstaltungen bereitgestellten Schulungsunterlagen, Präsentationen, Arbeitsblätter und sonstigen Materialien sind urheberrechtlich geschützt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
(2) Die Unterlagen dürfen von den Teilnehmenden für die eigene persönliche Weiterbildung und zur eigenen Unterrichtsvorbereitung genutzt werden, soweit dies vom vorgesehenen Nutzungszweck umfasst ist.
(3) Eine darüber hinausgehende Veröffentlichung, gewerbliche Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Unterlagen bedarf der Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers, soweit keine gesetzliche Erlaubnis besteht.
(4) Urheberrechte und sonstige Nutzungsrechte von Gastcoaches und weiteren Rechteinhabern bleiben unberührt.
§ 11 Foto-, Video- und Tonaufnahmen
(1) Während einer Veranstaltung können Foto-, Video- oder Tonaufnahmen zu Schulungs- oder Dokumentationszwecken vorgesehen sein.
(2) Aufnahmen, bei denen einzelne Teilnehmende erkennbar sind, werden nur unter Beachtung der geltenden Persönlichkeits-, Urheber- und Datenschutzrechte angefertigt und verwendet.
(3) Eine Veröffentlichung zu Werbe- oder Öffentlichkeitsarbeitszwecken erfolgt nur auf einer hierfür bestehenden rechtlichen Grundlage. Soweit erforderlich, wird eine gesonderte Einwilligung eingeholt.
(4) Teilnehmende dürfen Aufnahmen anfertigen, soweit dadurch keine Rechte anderer Personen verletzt werden und keine berechtigten Anweisungen der Veranstaltungsleitung entgegenstehen.
§ 12 Haftung
(1) Die Caller School haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung der Caller School, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet die Caller School nach den gesetzlichen Vorschriften.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmenden regelmäßig vertrauen dürfen.
(4) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(5) Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
§ 13 Datenschutz
(1) Die Caller School verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und ausschließlich auf einer jeweils einschlägigen Rechtsgrundlage.
(2) Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zur Anmeldung, Teilnehmerverwaltung, Veranstaltungsorganisation und vertraglichen Kommunikation.
(3) Eine Anmeldung zu einer Veranstaltung begründet nicht automatisch ein Newsletter- Abonnement. Der Newsletterversand erfolgt auf gesonderter rechtlicher Grundlage.
(4) Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu Empfängern, Speicherfristen und Betroffenenrechten enthält unsere Datenschutzerklärung:
§ 14 Verbraucherstreitbeilegung
Die Caller School ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Gesetzliche Informationspflichten bei einer nicht beigelegten Verbraucherstreitigkeit bleiben unberührt.
§ 15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Für das Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt, soweit diese nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften maßgeblich sind.
(2) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(3) Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz der Caller School als Gerichtsstand vereinbart.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt die Fassung dieser AGB, die bei Abschluss des jeweiligen Teilnahmevertrags wirksam in den Vertrag einbezogen wurde.
(2) Änderungen der AGB für bereits abgeschlossene Verträge bedürfen einer wirksamen vertraglichen Grundlage oder der Zustimmung der betroffenen Vertragsparteien.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam, soweit dies gesetzlich zulässig ist. An die Stelle unwirksamer Klauseln treten die gesetzlichen Regelungen.
Stand: 2. November 2026
School of Caller Education and Leadership Development
Angelika Kromer
www.callerschool.eu
Zum Nachlesen und Aufbewahren
Hier kannst du die vollständigen AGB mit Stand vom 2. November 2026 als PDF herunterladen.
